Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr innerhalb der ersten 3 Behandlungen zu bezahlen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.
Vereinbaren Sie gleich einen → Termin bei uns.